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   BGH, 06.06.2018 - 5 StR 231/18   

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https://dejure.org/2018,17904
BGH, 06.06.2018 - 5 StR 231/18 (https://dejure.org/2018,17904)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2018 - 5 StR 231/18 (https://dejure.org/2018,17904)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 5 StR 231/18 (https://dejure.org/2018,17904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Tateinheit o. Tatmehrheit beim Verkauf von Marihuana in zwei zeitlich-situativ eng zusammenhängenden Fällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 53
    Beurteilung von Tateinheit o. Tatmehrheit beim Verkauf von Marihuana in zwei zeitlich-situativ eng zusammenhängenden Fällen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 5 StR 231/18
    Da die Bezahlung der ersten Lieferung mit der Übergabe weiteren Marihuanas zusammenfiel, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr um eine tatbestandliche Bewertungseinheit (BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, NStZ-RR 2015, 16), d. h. um ein Handeltreiben mit Betäubungsmittel in (erst recht) nicht geringer Menge.
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Da die Feststellungen in Rechtskraft erwachsen, steht fest, dass der Angeklagte die Verfügungsgewalt über die Kaufpreisgelder entweder ?durch eine rechtswidrige Tat? oder durch mehrere rechtswidrige Taten erlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 5; vgl. zur Aufrechterhaltung der Einziehung nach Durchentscheidung zum Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 5 StR 231/18 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 6; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 5 und vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19).
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